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Zoll Bestimmungen (2 MB)
Einreise- und Zollbestimmungen
Da Spanien zum EU-Binnenmarkt gehört, entfallen für Reisende aus den EU-Mitgliedsländern die Zollbegrenzungen. Egal, ob Sie per Flugzeug oder mit der Fähre anreisen, einer Zollkontrolle werden Sie nur in Ausnahmefällen begegnen.
Waren können abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden, sofern diese nicht einem Ein- oder Durchfuhrverbot unterliegen oder ein gewerblicher Nutzen erkennbar ist.
Von einem gewerblichen Nutzen spricht der Zoll in der Regel dann, wenn eine »übliche Menge« der Waren überschritten wird. Folgende Tabelle zeigt die von der EU festgelegten Richtmengen zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung.
| Ware: | Menge: |
| Zigaretten | 800 Stück |
| Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück) | 400 Stück |
| Zigarren | 200 Stück |
| Rauchtabak | 1 kg |
| Spirituosen | 10 Liter |
| Alkoholhaltige Süßgetränke (»Alkopops«) | 10 Liter |
| Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein) | 20 Liter |
| Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) | 90 Liter |
| Bier | 110 Liter |
| Kaffee | 10 kg |
| Quelle: Zoll |
Sollten Sie aus Ländern einreisen, die nicht zur EU gehören (etwa der Schweiz), gelten natürlich nach wie vor Grenzwerte und Zollbestimmungen.
Wichtig für Reisen mit dem PKW:
Auch der Kraftstoff unterliegt den Zollbestimmungen! Steuerfrei darf nur der Kraftstoff eingeführt werden, der sich im Tank des Fahrzeuges befindet. Bei Einreisen nach Deutschland darf zusätzlich noch ein Reservekanister mit max. 20 Liter Kraftstoff mitgeführt werden. Beachten Sie, dass je nach Durchfahrtsland jedoch andere Vorschriften gelten können! (mab)
Denken Sie schon jetzt an Ihre Rückreise!
Das Reisegepäck, das Sie mit in den Urlaub genommen haben, können Sie bei Ihrer Rückreise auch wieder einfuhrabgabenfrei zurückbringen. Zollrechtlich werden solche Waren als "Rückwaren" bezeichnet.
Nehmen Sie also ein teures Fahrrad mit in Ihren Urlaub, so können Sie dieses Fahrrad auf Ihrer Rückreise einfuhrabgabenfrei wieder in die EG mitbringen. Haben Sie sich jedoch während Ihres Urlaubs in einem Drittland ein gleichwertiges Fahrrad gekauft, müssen Sie bei Ihrer Wiedereinreise in die EG Einfuhrabgaben zahlen, sofern die Reisefreigrenze überschritten ist.
Bei Zweifeln, ob Sie einen auf Ihrer Rückreise mitgebrachten Gegenstand tatsächlich schon bei Ihrer Ausreise dabei hatten, kann der Zollbeamte einen Nachweis verlangen. Darum sollten Sie vor allem bei Gegenständen mit hohem Wert diesen Nachweis erbringen können.
Bei teuren Gegenständen wie einem wertvollen Fahrrad sollten Sie sich deshalb vor der Ausreise beim Zoll einen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen. Mit diesem Nachweis können Sie bei Ihrer Rückreise belegen, dass Sie dieses (das nämliche) Fahrrad bereits in Ihren Urlaub mitgenommen haben und nicht erst während Ihres Urlaubs im Ausland gekauft haben.
Alternativ können Sie bei Ihrer Rückreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend genau bezeichnet ist. Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen die Zollbehörde einen Nämlichkeitsnachweis ("Auskunftsblatt INF 3") nur vor Ihrer Ausreise ausstellen kann. Dazu müssen Sie auch die entsprechenden Gegenstände bei den Zollbehörden vorführen.
Bei Flugreisen müssen Sie sich also um den Nämlichkeitsnachweis kümmern, bevor Sie Ihr Gepäck aufgeben. Nach der Gepäckaufgabe kann Ihnen kein Nämlichkeitsnachweis mehr ausgestellt werden.
Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie keinen speziellen Rückwarennachweis. Dieser ergibt sich bereits aus den Zulassungspapieren.
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Personalausweis, Pass und Führerschein
Die Kontrolle der Personalpapiere ist zwar innerhalb der EU prinzipiell entfallen, aber dies bedeutet nicht, dass man den Personalausweis (bzw. ersatzweise einen Reisepass) nicht mehr mitführen müsste. Es kann immer noch aus irgendeinem Grund am Airport bzw. an der Grenze kontrolliert werden; und auch in Spanien muss man sich auf Verlangen ausweisen können. Im Hotel erfolgt die Anmeldung im Übrigen auch anhand der Personalpapiere. Ein Blick auf das Ablaufdatum des Personalausweises oder Passes früh genug vor der Abreise kann daher nicht schaden. Das Papier sollte noch mindestens drei Monate gültig sein.
Auch für einen Besuch im Spielkasino und für die Einlösung von Reiseschecks benötigt man den Personalausweis.
Wer ein Fahrzeug zu mieten beabsichtigt, muss neben dem Führerschein in der Regel auch seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die nationale Version des Führerscheins genügt, ein internationaler Führerschein ist nicht nötig. Umgekehrt reicht ein internationaler Führerschein allein nicht aus. Ganz sinnvoll ist es, sich schon zu Hause Fotokopien des Führerscheins und Personalausweises (Reisepasses) anzufertigen und diese für den "Fall des Falles" sicher zu verwahren.
Der früher richtige Rat, etwa auf Auto-Ausflügen nur die Kopien mitzunehmen, ist nicht mehr gültig. Bei Unfall oder Verkehrskontrollen möchte die spanische Polizei die Originale sehen.
Die EU- Verkehrsminister haben übrigens im Frühjahr 2005 eine geplante Verordnung, wonach die alten Führerscheine abgeschafft werden sollen, nicht umgesetzt. Es sind weiterhin alle Führerscheine der EU-Mitgliedsländer gültig. Alle in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnisse (dazu gehört übrigens auch der DDR-Führerschein) werden auch in Spanien anerkannt.
Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr auf grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (außer Irland, Großbritannien, Schweden, Malta) wurde ab 1. Oktober 2004 vereinheitlicht: Wer mit seinem Hund / seiner Katze von Deutschland in sein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt:
- Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage).
- Gültige Tollwutimpfung (Impfung mind. 30 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre).
- Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (Tätowierung ist anerkannt bis 2012).
- Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen.
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Verkehr
Als Höchstgeschwindigkeiten für Pkw gelten Innerorts 50 km/h, auf Landstraßen 90 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h. Überholverbot besteht 100 m vor Kuppen sowie auf Straßen, die nicht mindestens 200 m zu überblicken sind. Privatfahrzeuge dürfen nicht abschleppen. Außerdem ist Anschnallen Pflicht und die Promillegrenze liegt bei 0,5. Das Mitführen einer reflektierenden Sicherheitsweste ist seit Juli 2004 Pflicht. Die Benutzung von Handys während der Fahrt ist nur mit einer Freisprechanlage erlaubt.
Achtung: Verkehrsverstöße werden in der Regel mit hohen Geldbußen geahndet.
Viele Straßen - besonders an der wildromantischen Westküste - sind einspurig, aber keine Einbahnstraßen! Denken Sie daran, dass jederzeit Gegenverkehr kommen könnte. Wenn Sie vorausschauend fahren, erkennen Sie entgegenkommende Fahrzeuge sehr früh und finden oft rechts von Ihrer Spur eine Einbuchtung zum kurzen Halten. So ersparen Sie sich nervige Rückwärtsfahrten. Wenn Sie doch mal an einem entgegenkommenden Fahrzeug um Zentimeterbreite vorbeimanövrieren müssen, klappen Sie den Seitenspiegel vorher ein.
Vor uneinsehbaren engen Kurven am besten hupen, damit der Gegenverkehr auf Sie aufmerksam wird.
Fahren Sie so langsam, dass Sie nicht plötzlich heftig bremsen müssen - Geröll auf der Straße und ein ungesicherter Abhang könnten Ihnen sonst zum Verhängnis werden.
Wenn Sie ein eher nervöser Typ sind oder wenig Fahrpraxis haben, sollten Sie kein Tramuntana- Abenteuer (z.B. Sa Calobra- Serpentinen) eingehen! Lassen Sie einen sicheren Fahrer ans Steuer. Wenn sich niemand anbietet, buchen Sie lieber für diese Tour eine Busexkursion!
Sie haben sich für ihren eigenen Pkw entschieden und möchten in pittoresken Bergdörfern einlegen? Dann parken Sie nach Möglichkeit schon ein paar Meter vor dem Ortseingang. In den Orten ist meist alles zugeparkt, so dass Sie vom rückwärtigen Verkehr einfach durchgespült werden.
Noch ein Tipp für die beliebte Westküsten-Straße C-710: Überlegen Sie sich gut, ob Sie eine der vielen Abzweigungen zu irgendeiner Bucht nehmen wollen. Diese Exkurse erscheinen nur auf der Straßenkarte wie ein kurzer Abstecher. In Wirklichkeit sind sie sehr zeitintensiv, da - man glaubt es kaum - noch enger und noch kurviger als die Hauptstraße.
Ein paar Tipps zum Thema Parkplatzsuche:
Besonders in Palma wird sehr streng kontrolliert! Wenn Sie Ihre Nerven schonen wollen, fahren Sie am besten gleich in eines der vielen Parkhäuser.
Wenn Sie doch außerhalb der Parkhäuser einen Parkplatz suchen, sollten Sie folgende Regeln kennen: Nur an blau markierten Bordsteinkanten ist Parken erlaubt - zu den Geschäftszeiten müssen Sie am Automaten einen Parkschein ziehen und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen (Höchstdauer: 90 Minuten; Parkscheinpflicht Mo-Fr 9.30-13.30 Uhr und 17-20 Uhr, Sa 9.30-13.30 Uhr).
Gelb markierte Bordsteinkanten signalisieren absolutes Parkverbot! Die Markierung VAP (Vias de Atención Preferente) bedeutet: Absolutes Halteverbot in der zweiten Reihe.
Bitte lassen Sie möglichst wenig im Auto liegen - so vermeiden Sie, dass der Wagen wegen des Gepäcks aufgebrochen wird. Schließen Sie alle Fenster und Türen inklusive Kofferraum. Merken Sie sich gut, wo Sie Ihr Fahrzeug geparkt haben!
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wichtige Rufnummern
Deutschsprachige Konsulate
Deutsches Konsulat, Palma de Mallorca
C./Porto Pi,No. 8, 3. Stock, D,
07015 Palma de Mallorca
Tel.: 971 70 77 37
Fax.: 971 70 77 40
Österreichisches Konsulat
Calle Sindicato, 69, 10 a
Tel.: 971 72 80 99
Schweizer Konsulat
Antonia Martínez Fiol n° 6, 3° A
07010 Palma de Mallorca
Tel.: 971 768 836
Vorwahlen:
Spanien 0034
Deutschland 0049
Schweiz 0041
Österreich 0043
Auskunft:
Auskunft Inland 11818
Auskunft Ausland 11825
Flughafen Palma - Son Sant Joan
Zentrale 971 78 90 00
Flug-Information AENA 971 78 90 99
Aviación General 971 78 91 17
Touristen-Information:
Touristen-Information in Palma 971 71 22 16
Zudem befindet sich in jeder Stadt noch eine eigene Touristeninformation.
Kfz-Service:
Tráfico/ Verkehhrsbehörde 971 46 52 62
ADAC Barcelona 934 78 78 78
ADAC München
Bei Fahrzeugschaden +49 89 22 22 22
Bei Erkrankung +49 89 76 76 76
Spanischer Automobilclub RACC
24-Stunden Service 902 156 156
Büro in Palma 971 728 331
Zudem bieten fast alle Autoverleiher eine 24h Pannenhilfe an.
Depot der in Palma abgeschleppten Fahrzeuge 971 283 008
Notrufnummern:
Feuerwehr
In Palma 080
Außerhalb Palmas 085
Allg. Notruf und Waldbrand 112
Polizei
Guardia Civil/ Ortspolizei 062
Policia Local/ Lokalpolizei 092
Notarzt
Unfallrettung/ Notarzt 061
ärztliche Hilfe/ Krankenwagen 971 72 22 22
Wichtigstes Krankenhaus:
Klinikum Son Dureta in Palma 971 17 50 00
Rotes Kreuz Balearen Asamblea Autonómica 971 20 22 22
AOK Palma 971 71 41 72; 971 71 04 36
Fundbüro:
In Palma: Oficina d´Objectes Trobats
Placa Cort/Cadena 2 (nebeneingang des Rathauses)
Tel 971 225 900 Mo-Fr. 8-14
Außerhalb Palmas sollten sie sich an das jeweilige Polizeipräsidium wenden.
Kreditkarten sperren:
Visa, Mastercard 915192100
American Express 902 375 637
EC Karten +49 1805/ 021 021
Eurocard +49 69 79 33-19 10
Diners Club 915 474 000
4B 913 626 200
Handykarte sperren:
D1 +49 1803302202
D2 +49 8001721212
E-Plus +49 1771000
O2 +49 17955222
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Telefonieren
Gespräche von der Telefonzelle (hellblau oder grün) aus sind wesentlich günstiger als die Hoteltarife. Es gibt sowohl Münz- als auch Kartentelefone, teilweise ist sogar das Telefonieren mit Kreditkarte möglich. Telefonkarten ("tarjeta prepago") verkaufen Tabakläden ("Estancos"), Kioske sowie die Post. Wer im Urlaub nicht aufs Handy verzichten möchte, sollte sich vorher genau bei seinem Netz-Betreiber über Auslandsmodalitäten- und Tarife erkundigen (siehe weitere Infos).Innerhalb Spaniens muss prinzipiell die Ortskennziffer mit gewählt werden, für Mallorca ist das 971 + Rufnummer. Anrufer aus dem Ausland wählen vorher noch 0034 für Spanien.
Bei eigenen Auslandsgesprächen erst 00, dann die Landes- (Deutschland 49, Österreich 43, Schweiz 41) sowie Ortsvorwahl (ohne 0) und Teilnehmernummer wählen. Tipp: Täglich von 22-8 Uhr sowie samstags von 12 Uhr bis montags 8 Uhr und feiertags gilt ein Billigtarif - bis zu 30% ermäßigte Gesprächskosten!
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Behinderte
Alle Fluggesellschaften bieten den gängigen Service für behinderte Menschen an: So stehen zum Beispiel Leihrollstühle bis zum Einstieg ins Flugzeug bereit, da die eigenen Rollis mit dem Gepäck aufgegeben werden müssen. Sogar an Bord gibt's meist Leihrollstühle - in der Regel ohne Aufpreis. Blindenhunde dürfen in die Maschine mitgenommen werden. Hier gelten die gängigen Einreisebestimmungen. Anfragen sollten an den Reiseveranstalter oder die jeweilige Fluggesellschaft gerichtet werden (Umfang der benötigten Hilfe beschreiben!).
Der Flughafen Palma de Mallorca verfügt über eine behindertengerechte Ausstattung - dazu gehören spezielle Aufzüge, Rollstuhlrampen, rollstuhlzugängliche Toiletten sowie genügend Behindertenparkplätze.
Ein spezieller Busdienst der städtischen Verkehrsbetriebe Palma (E. M. T.) ermöglicht Inselrundfahrten für Behinderte (Tel.: 971 43 10 24). Für Orte, die nur schwer mit dem Bus zu erreichen sind, gibt's Behindertentaxis (Tel.: 609717424 oder 608537194).
Bei der Hotel-Auswahl auf das Rollstuhlkennzeichen achten! Mit diesem Symbol gekennzeichnete Häuser verfügen beispielsweise über Rampen für Rollstuhlfahrer oder Griffe in den geräumigen Badezimmern. Einen Katalog mit den Anschriften behindertengerechter Hotels in ganz Spanien erhält man gratis bei der
Agencia Espanola de Turismo para personas en discapacidad fisica
Manuel Villalobos No. 41
E - 41009 Sevilla
Tel.: 0034/ 95 435 87 89
Einen Reiseführer für Rollstuhlfahrer auf Mallorca mit Hotel-, Strand- und Restaurant-Empfehlungen hat Ralf Samel auf seiner Homepage www.mallorca-rollstuhl.de zusammengestellt.
Weitere hilfreiche Informationen für einen behindertengerechten Urlaub in Spanien bietet das
Centro estatal de minusvalidos
C. Rio Rosas 54
E - 28003 Madrid
Tel.: 0034/ 9 15 35 06 19